Als Ihre Betriebsärztin unterstütze ich Sie umfassend beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens. Im Rahmen der Grundbetreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz begleite ich Sie bei der Implementierung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen, nehme an Arbeitsschutzausschüssen teil, führe Betriebsbegehungen durch und berate zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze. Zusätzlich biete ich eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmte Betreuung, die Vorsorgeuntersuchungen, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen, reisemedizinische Beratungen, sowie arbeitsmedizinische Stellungnahmen bei Mitarbeitern mit Leistungseinschränkungen, was auch Untersuchungen im Zusammenhang mit betrieblichen Wiedereingliederungen einschließt. Themen wie Suchtprävention, Impfberatung und Impfaktionen, Gesundheitstage sowie die Unterstützung bei ISO-Zertifizierungen ergänzen mein Leistungsspektrum.
Mit einer kontinuierlichen, qualifizierten arbeitsmedizinischen Betreuung schaffen wir die Basis für eine frühzeitige Erkennung berufsbedingter Gesundheitsrisiken, fördern das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden und reduzieren Fehlzeiten – stets mit Blick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Förderung eines gesunden Arbeitsklimas.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben übernehme ich Ihre betriebsärztliche Grundbetreuung. Diese umfasst die Unterstützung Ihres Unternehmens in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Unter anderem unterstütze ich Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Beurteilung. Besonders zu erwähnen sind hier die regelmäßige Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen und Betriebsbegehungen.
Bei Betriebsbegehungen analysiere ich direkt vor Ort die Arbeitsbedingungen, um mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören u.a. die Prüfung ergonomischer Aspekte, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.
Regelmäßige Begehungen tragen zur Schaffung sicherer, gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen bei.
Als Ihre Betriebsärztin führe ich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen, gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), durch. Diese Verordnung regelt, welche Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sind, wie sie angeboten werden müssen und in welchen Intervallen sie durchgeführt werden sollen.
Durch eine gute Beratung trage ich dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen. Beschäftigten und Arbeitgeber schlage ich passende Präventionsmaßnahmen vor. Außerdem werden individuelle Gefährdungen erkannt und die tätigkeitsbedingten Gesundheitsrisiken mit dem Beschäftigten ausführlich die besprochen.
Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen gewährleisten, dass die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten den gesundheitlichen Anforderungen ihrer spezifischen Tätigkeiten entsprechen und somit das Risiko für Eigen- und Fremdgefährdung reduziert wird.
Eine besonders häufig durchgeführte Eignungsuntersuchung ist zum Beispiel die sogenannte G25-Untersuchung für Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten u.a. für Staplerfahrer im Hochregallager oder Kranfahrer. Diese Tätigkeiten sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden.
Hier gilt allerdings zu beachten, dass es für diese Art von Untersuchungen keine gesetzliche Grundlage gibt und der Arbeitgeber im Vorfeld z.B. im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung eine eigene rechtliche Grundlage schaffen muss.
Als Ihre Betriebsärztin führe ich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen, gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), durch. Diese Verordnung regelt, welche Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sind, wie sie angeboten werden müssen und in welchen Intervallen sie durchgeführt werden sollen.
Durch eine gute Beratung trage ich dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen. Beschäftigten und Arbeitgeber schlage ich passende Präventionsmaßnahmen vor. Außerdem werden individuelle Gefährdungen erkannt und die tätigkeitsbedingten Gesundheitsrisiken mit dem Beschäftigten ausführlich die besprochen.
Im Rahmen der reisemedizinischen Beratung unterstütze ich sowohl Privatpersonen als auch Mitarbeiter von Betrieben, die beruflich ins Ausland reisen (analog der Pflichtvorsorge „G35“).
Neben einer gründlichen Beratung, unter Berücksichtigung von individuellen Einschränkungen und Vorerkrankungen, werden die Mitarbeiter bei Bedarf untersucht, sowie Reiseimpfungen durchgeführt.
Wichtiger Bestandteil dieser Untersuchung ist außerdem eine Beratung zu Malariaprophylaxe, Prävention von Reisediarrhö und wichtigen Verhaltensregeln im Zielland.
Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ist die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. Das gilt auch für Beschäftigte mit vorübergehenden oder dauerhaften krankheitsbedingten Einschränkungen. Genau an diesem Punkt setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Kernanliegen des BEMs ist es, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine Wiedereingliederung zu erreichen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.
Gerne berate ich Sie bei der Umsetzung des BEM-Verfahrens, nehme an Gesprächen teil, führe im Vorfeld Untersuchungen und Beratungen des erkrankten Beschäftigten durch und nehme dabei einen Abgleich der für die Tätigkeit erforderlichen Leistungsanforderungen mit der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten vor und führe bei Bedarf individuelle Arbeitsplatzbegehungen durch.
Test Dummy #2 Text.